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Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter kommt
Das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zukünftig einen Sachkundenachweis für Makler und gewerbliche WEG-Verwalter vorsieht. Voraussetzung für eine Erlaubnispflicht als Makler, Bauträger und Baubetreuer waren bisher „Zuverlässigkeit“ und „geordnete Vermögensverhältnisse“. Ein Sachkundenachweis bzw. eine Ausbildung waren bisher nicht nötig. Dies wird sich in kürze ändern. Zudem wird für Makler und gewerbliche WEG-Verwalter der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend.
Mit der Einführung von Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung wird vor allem das Ziel verfolgt, die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und damit den Verbraucherschutz zu stärken.
Die Details zum Sachkundenachweis stehen noch nicht fest.
Die Berufshaftpflichtversicherung soll vor allem Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die bei der fehlerhaften Berufsausübung entstehen können.
Link zum Gesetzesentwurf:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gesetzentwurf-zur-einfuehrung-einer-berufszulassungsregelung-fuer-immobilienmakler-und-wohnungseigentumsverwalter,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=t
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